Tauchmedizin

Die Welt unterwasser ist faszinierend, aber doch unwirtlich. Daher ist eine gründliche tauchärztliche Untersuchung um so wichtiger, auch wenn sie in einigen Ressorts sträflich vernachlässigt wird. Aber es geht um die eigene Gesundheit. Auch wenn man sich streng an die Richtlinien hält, besteht noch ein Restrisiko.

Hier erfolgt eine tauchärztliche Untersuchung gemäß der Leitlinien der GTÜM (Geselschaft für Überdruck und Tauchmedizin).
Diese beinhaltet eine ausführliche Anamnese mit dem Untersuchungsbogen der GTÜM, eine körperliche Untersuchung, Spiegelung der Trommelfelle (bitte vorher den Gehörgang reinigen, zB. beidseits mit Olivenöl bereits einige Tage vor der Untersuchung, mehrmals), ein EKG und eine Lungenfunktion. Ich empfehle eine große Lungenfunktion (Bodyplethysmographie), welche zwar etwas teurer ist, aber wesentlich aussagekräftiger ist als die kleine Lungenfunktion (Spirometrie), denn gerade die Lunge als empfindliches Organ wird belastet. Die Bodyplethysmographie kann auch je nach dem die Durchführung einer Röntgenuntersuchung vermeiden helfen. Ab dem 40. Lebensjahr ist eine jährliche Untersuchung mit Belastungs EKG vonnöten.
Weitere Untersuchungen können im Einzelfall notwendig sein. Gerade nach COVID 19 sind umfangreiche Untersuchungen vonnöten.  Bei der ersten Untersuchung wäre es schön, wenn sie ein Röntgenbild der Lunge mitbringen.

 

Empfehlungen der Wiederholung der Untersuchung der GTÜM:

  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind.
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind mit Belastungs-EKG.


Kosten:

  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung (mit Bodyplethysmographie)    92,16 €
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung (mit kleiner Lungenfunktion)    70,18 €
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung mit Belastung-EKG                     119,36€

Nach einer COVID Infektion erlischt die Tauchtauglichkeit (!). Bei einer leichten Infektion kann die Tauchtauglichkeit frühestens nach 4 Wochen nach einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung wieder erworben werden.

Nach einer mittelschweren oder schwereren Infektion frühestens nach 3-6 Monaten. Hier sind gegebenenfalls weitere Untersuchungen vonnöten, die aber gegebenenfalls von der Krankenkasse getragen werden können als Untersuchung der Folgen einer COVID 19 Erkrankung.